Ich halte die “Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen” für schwere intellektuelle Körperverletzung. Ich habe allein beim Gedanken, wie das “funktionieren” soll große Schmerzen. Kann mir bitte jemand mitteilen, wen ich da auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagen kann? Oder muss ich eine Stafanzeige wegen schwerer Körperverletzung stellen?